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ALLGEMEINE
REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Diese
Reisebedingungen gelten für alle bei NEHER ntour Reisen, Neher ntour
GmbH gebuchten Reisen. Sie ergänzen
die §§ 651a ff BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und
uns. Bitte lesen Sie sie in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig durch.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie unsere Reisebedingungen als
verbindlichen Vertragsbestandteil an. 1.
ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG 1.1
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, durch elektronische Datenübertragung, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigene Verpflichtung
einsteht, sofern er eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.
BEZAHLUNG Zahlungen
auf den Pauschal-Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k
III BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20 %
des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung
wird spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Überweisungen
gelten erst nach der Gutschrift als Zahlungseingang. Gehen Ihre
Zahlungen nicht rechtzeitig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht,
können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 5 aufgeführten
Rücktrittspauschalen geltend machen. 3.
LEISTUNGEN Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen, der Reiseausschreibung und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 4.
LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN 4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden
Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen und
Ihnen ggflls. eine kostenlose Umbuchung oder
Rücktritt anbieten. 4.2
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens
aber 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzten. 5.
RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN 5.1. Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Unsere Geschäftszeiten sind MO-FR
von 9-18 Uhr). Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen möglichst
schriftlich erklärt werden. 5.2. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher
anderweitiger Verwendungen der Reiseleistung verlangen. Wir sind
berechtigt diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung folgender
Stornotabelle zu pauschalieren (Der Nachweis eines niedrigeren Schadens
bleibt unberührt). 1.
Flugpauschalreise
2.
Nur – Flüge (Spartarife)
3.
PEP -Expedienten Angebote
Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des
Reisepreises 5.3.
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt unberührt. 6.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS Wir
sind berechtigt in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag zu kündigen: 6.1.
Ohne
Einhaltung einer Frist Wenn
der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten
Beträge. 6.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt Bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und das Datum, bis
wann diese erreicht sein muss, hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für
die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7.
GEWÄHRLEISTUNG Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadenanzeige (PIR) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 8.
HÖHERE GEWALT Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarerer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
könne beide Vertragsparteien gem. § 651 j BGB kündigen. Ein Fall höherer
Gewalt wegen der Gefahr von Anschlägen oder kriegerischer Ereignisse
liegt regelmäßig nur dann vor, wenn das Auswärtige Amt von Reisen in
das Zielgebiet offiziell abrät. 9.
HAFTUNG, VERJÄHRUNG 9.1.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird oder wenn der Eintritt des Schadens durch
Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. 9.2.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist. 9.3.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je
Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100,- bzw. bis zur Höhe des
3-fachen Reisepreises, wenn dieser € 4.100,- übersteigt. 9.4.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende uns gegenüber
geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Ansprüche nur
dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren. 9.5.
Diese Ansprüche verjähren 12 Monate nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung
der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in
3 Jahren. 10.
PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 10.1.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiselandes, denn
Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hatten Sie nicht oder falsch
informiert. Diese Bestimmungen gelten für die Bürger der BRD sofern
sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Reisepasses oder
Personalausweises sind. Ausländer
oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen
beachten. Erfragen Sie diese bitte
bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat. 10.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist. 11.
REISEVERSICHERUNG Wir
empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- u.
Unfallversicherung, bzw. eines kompletten Reiseversicherungspaketes. 12.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 13.
GERICHTSSTAND Firmenname Stand:
01.06.2008
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