Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
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ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Diese Reisebedingungen gelten für alle bei NEHER ntour Reisen, Neher ntour GmbH  gebuchten Reisen. Sie ergänzen die §§ 651a ff BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie sie in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig durch. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.  Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie unsere Reisebedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an. 

 

1.      ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, durch elektronische Datenübertragung, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung aushändigen.

 

2.      BEZAHLUNG

Zahlungen auf den Pauschal-Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k  III BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu zahlen. Die  Restzahlung wird spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Überweisungen gelten erst nach der Gutschrift als Zahlungseingang. Gehen Ihre Zahlungen nicht rechtzeitig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 5 aufgeführten Rücktrittspauschalen geltend machen.

 

3.      LEISTUNGEN

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

4.      LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns  nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden  Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis  setzen und  Ihnen ggflls. eine kostenlose Umbuchung oder  Rücktritt anbieten.

 

4.2 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzten. 

 

5.      RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG,   ERSATZPERSONEN

5.1.  Sie  können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Unsere Geschäftszeiten sind MO-FR  von 9-18 Uhr). Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich erklärt werden.

 

5.2.  Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistung verlangen. Wir sind berechtigt diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung folgender Stornotabelle zu pauschalieren (Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt unberührt).

           1.     Flugpauschalreise
                   Bis 30. Tag vor Reiseantritt:         15   % des Reisepreises
                   Bis 22. Tag vor Reiseantritt:         30   % des Reisepreises
                   Bis 15. Tag vor Reiseantritt:         50   % des Reisepreises
                   Bis   7. Tag vor Reiseantritt:         75   % des Reisepreises
                   Bis   1  Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt der Reise :    90   % des Reisepreises

           2.     Nur – Flüge (Spartarife)
Stornogebühren für Linienflüge /Specials werden nach den Bedingungen  der entsprechenden Fluglinie abgerechnet, die der Rechnung zu entnehmen sind.

           3.     PEP -Expedienten  Angebote
Für PEP – Angebote ( Reisen für Mitarbeiter von Reiseunternehmen ) gelten folgende abweichende Bedingungen :     

                   Bis 15 Tage vor Reiseantritt:        50   % des Reisepreises
                   Bis 7 Tag vor Reiseantritt:           75   % des Reisepreises
                   Ab dem 6.Tag vor Reiseantritt :    90   % des Reisepreises
Buchungen werden nur mit Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers bearbeitet.

 

5.3. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt unberührt.

 

6.      RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS

Wir sind berechtigt in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:

 

6.1.        Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. 

 

6.2    Bis 3 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und das Datum, bis wann diese erreicht sein muss, hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

7.        GEWÄHRLEISTUNG

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadenanzeige (PIR) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

8.        HÖHERE GEWALT

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarerer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so könne beide Vertragsparteien gem. § 651 j BGB kündigen. Ein Fall höherer Gewalt wegen der Gefahr von Anschlägen oder kriegerischer Ereignisse liegt regelmäßig nur dann vor, wenn das Auswärtige Amt von Reisen in das Zielgebiet offiziell abrät.

 

9.        HAFTUNG, VERJÄHRUNG

9.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

 

9.2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

9.3. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100,- bzw. bis zur Höhe des 3-fachen Reisepreises, wenn dieser € 4.100,- übersteigt.

 

9.4. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende  uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

 

9.5. Diese Ansprüche verjähren 12 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren. 

 

10.     PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

10.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiselandes, denn  Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hatten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Bestimmungen gelten für die Bürger der BRD sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestelltenReisepasses oder Personalausweises sind.  Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Erfragen Sie diese bitte  bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat.

 

10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 

 

11.      REISEVERSICHERUNG

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- u. Unfallversicherung, bzw. eines kompletten Reiseversicherungspaketes. 

 

12.     ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

13.     GERICHTSSTAND
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt  der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Offenbach/M.

Firmenname 
NEHER ntour-reisen GmbH,
Anschrift: Domstr 91, 63067 Offenbach
Telefon: 069 / 82 36 34 02 /82 37 65 65
Fax: 069 / 82 36 34 00 / 82 37 89 00


14.   ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

 

Stand: 01.08.2019